Das Gewohnheitsrecht im römischen Recht

Por: Anavitarte, E. J.*

Der Brauch als Quelle des römischen Rechts ist die Gesamtheit der Gebräuche, Traditionen, Rituale und anderen gesellschaftlichen Manifestationen, die aufgrund ihrer Einheitlichkeit und Beständigkeit im Laufe der Zeit Rechtswirkungen erlangten.

Dies ist die älteste aller Quellen des römischen Rechts, und ihr Hauptregulierungsgegenstand wäre das Privatrecht, insbesondere die Art und Weise, wie die Römer ihr Leben als Zivilgesellschaft strukturierten, wie z. B.: elterliche Gewalt, Ehe oder Testamente.

Obwohl es immer eine Rechtsquelle war, verlor es mit der Entstehung des Rechts an Einfluss, weshalb es vor allem mit dem Patrizierrecht und mit der Gründung Roms in Verbindung gebracht wird. Seine Blütezeit zwischen der archaischen Zeit und einem Teil der Vorklassik; vor weltlichem Recht.

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