Die klassische Zeit des römischen Rechts

Por: Anavitarte, E. J.*

Die klassische Periode des römischen Rechts sind die rechtlichen Manifestationen, die zwischen den ersten Jahrhunderten nach Christus stattfanden. C., bis zum Beginn des III d. C., während der die Römer ihr Recht, wie wir es heute kennen, durch die Werke von Autoren wie Gaius, Ulpiano oder Papiniano konsolidierten.

In dieser Zeit wurden die Rechtsinstitute des Privatrechts gefestigt, die Anwaltsproduktion erreichte ihren Höhepunkt und die Berufung des Anwalts als Verfahrensmittler blühte auf. Daher ist es der klassische Hinweis auf römische Quellen.

Sie fällt auch, (a) auf historiographischer Ebene, mit einer reichsweiten Blütezeit, sowie mit der sogenannten Pax Romana , und (b) auf politischer Ebene, mit dem sogenannten Hochreich oder Fürstentum, ab Octavio Augustus (27 v. Chr.) bis zur Severan-Dynastie (235 n. Chr.).

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